Patienteninformation

Sie kommen das erste Mal in die Physiotherapie
Bei der ersten Konsultation nehmen wir einen möglichst genauen Befund der Erkrankung oder der Verletzung auf. Dies ermöglicht uns spezifisch, zielgerichtet und individuell zu behandeln.

Weitere Sitzungen
Je nach Problematik dauern die Behandlungen zwischen 20-45 Minuten. Der Patient wird dabei über sein genaues Krankheitsbild, die erfolgte Operation oder die durch einen Unfall zugezogenen Verletzungen und die daraus resultierenden Beschwerden informiert. Behandlungsmodelle werden besprochen und es wird gemeinsam ein Therapieziel festgelegt, das jederzeit modifiziert werden kann.

Kommunikation mit Ärzten
Wir pflegen regen schriftlichen und mündlichen Kontakt mit den zuweisenden Ärzten, so dass auch die Ärzte über den Verlauf der Therapie informiert sind und ggf. kümmern wir uns um eine Folgeverordnung, so dass Sie sich ausschließlich auf die Therapie konzentrieren können.

Physiotherapietarif
Die Behandlungen und die Abläufe in der Physiotherapie werden umfassender. Die Physiotherapie ist ein wichtiger Bestandteil des Gesundheitswesens und um auch die nächsten Generationen für unseren Beruf zu motivieren, sollte die Attraktivität auf jeder Ebene mit der heutigen Zeit mithalten können.

Wir haben uns im Sinne der Optimierung unserer Praxisprozesse, Therapien und deren Abläufe, mit einer zukunftsorientierten und dem Arbeitsmarkt angepassten Vergütung unserer Behandlungen auseinandergesetzt.

Es gibt zwei Tarife, welche in der Physiotherapie abgerechnet werden können. Wir haben bisher mehrheitlich mit dem tieferen Tarif abgerechnet und werden ab sofort die Verordnungen prüfen und bei Indikation den höheren Tarif beantragen und abrechnen.

Was sich für Sie ändert: Die Behandlungskosten, die wir der jeweiligen Versicherung für 9x Physiotherapie in Rechnung stellen, werden tendenziell höher sein als bisher. Die Tarifstruktur für physiotherapeutische Leistungen ist gesamtschweizerisch einheitlich festgelegt.

Bitte zögern Sie nicht uns anzusprechen, ein offener und transparenter Umgang ist uns wichtig.
Wir danken Ihnen sehr für Ihr Verständnis und Ihre Treue.

Wer übernimmt die Kosten
Damit die Krankenkasse bzw. Versicherung die Behandlungskosten übernimmt, muss eine ärztliche Therapieverordnung vorliegen.
Prophylaktische Behandlungen und Massagen können ohne ärztliche Verordnung angewendet werden und sind privat zu begleichen.
Alle Therapieangebote sind auch als Gutschein erhältlich und immer wieder eine schöne Geschenkidee.

Bargeldlos bezahlen
Haben Sie bei uns Therabänder, einen Schulterseilzug oder das Sitzkissen gefunden, haben aber kein Bargeld dabei? Oder aber wollen Sie Ihre Behandlung, welche nicht über die Krankenkasse abgerechnet wird, bezahlen oder möchten Sie einen Gutschein für eine Massage bei uns kaufen? Kein Problem, denn ab sofort können Sie bei uns auch mit der Karte bezahlen.